Düngemittelverordnung 2020 ein Schritt in die richtige Richtung – Korrekturen gefordert

In Deutschland werden die EU-Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser vielerorts nicht eingehalten – und das seit Jahren. Ein großer Teil des Problems geht auf das Konto der Landwirtschaft. Die EU-Kommission drohte mit saftigen Strafzahlungen und zwang damit die Bundesregierung zum Handeln. Nach 2017 ist zu, 1. Mai 2020 wiederum eine Novelle der Düngemittel-Verordnung in Kraft getreten. Aus Sicht des Ökolandbaus ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch mit deutlichen Mängeln, die korrigiert werden müssen.

Im Juni 2018 wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof zur wirksamen Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie innerhalb von zwei Jahren verurteilt – 25 Jahre nachdem das entsprechende EU-Recht in nationales Recht hätte gegossen werden müssen. Die Düngemittel-Verordnung von 2017 hatte noch nicht den gewünschten Effekt, daher hat die Bundesregierung nun nachgebessert. Im Wesentlichen sieht die neue Verordnung vom 01.05.2020 eine Reduzierung der Stickstoff-Düngung vor.

Aus Sicht des Ökolandbaus ist ein entschiedenes Vorgehen gegen die Belastung des Grundwassers längst überfällig. An der Ausgestaltung der Verordnung haben die Vertreterinnen und Vertreter jedoch deutliche Kritik. Die Hauptursachen der hohen Stickstoffeinträge werden nicht angepackt:

  • Die Tierzahlen müssen begrenzt werden, und zwar auf einen Bestand, den Boden und Wasser gut verkraften können.
  • Der Einsatz synthetischer Mineraldünger muss begrenzt werden.

Darüber hinaus ist aus Sicht des Ökolandbaus zu kritisieren, dass das Verursacherprinzip nicht konsequent angewendet wird. Innerhalb der roten Gebiete – dies sind Bereiche, in denen das Grundwasser besonders mit Nitrat belastet ist – werden alle Betriebe mit verschärften Auflagen konfrontiert, unabhängig von ihren tatsächlichen Einträgen ins Grundwasser. Bio-Betriebe, die durch ihre Wirtschaftsweise zum Schutz des Grundwassers beitragen, werden damit für andere Verursacher mit bestraft. Sie müssen Auflagen erfüllen, die mehr Aufwand erfordern und in Teilen sogar kontraproduktiv für ihre Wirtschaftsweise sind.

Bio-Bauern und -Bäuerinnen befolgen bereits das strengste landwirtschaftliche Gesetz, die EU-Öko-Verordnung. Eine Übernutzung durch zu hohe Tierbestände und eine Überdüngung sind damit schon zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Die LÖN als ihre Vertreterin setzt sich in Niedersachsen für eine Anpassung der Düngemittel-Verordnung ein, welche die besonderen Leistungen des Ökolandbaus berücksichtigt und honoriert.

Weitere Informationen beim BÖLW: www.boelw.de/themen/pflanze/duengung/.

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