Gemeinsame Agrarpolitik in Europa nach 2020

Die Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik und insbesondere die Verteilung der Finanzmittel sind richtungsweisend für die künftige Landwirtschaft. Die LÖN fordert eine Abkehr von der bisherigen Flächenprämie und eine Honorierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen, für die auf dem Markt kein Preis erzielt werden kann.

Alle sieben Jahre wird im Rahmen der neuen EU-Förderperioden auch die Gemeinsame Agrarpolitik – kurz GAP- neu ausgestaltet. Vorrangiger Diskussionspunkt war in der Vergangenheit die Verteilung der Mittel auf die bisher 28 Mitgliedstaaten, vor allem in Form von Direktzahlungen, die an die landwirtschaftliche Nutzfläche gekoppelt sind. 2018 wurde der erste Entwurf für den Zeitraum 2021 – 2027 vorgelegt. 2020 soll es unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft zur Verabschiedung kommen. Der Verlauf der Verhandlungen der verbliebenen 27 Mitgliedstaaten war bisher allerdings recht schleppend.

Aus Sicht der LÖN ist das größte Problem die sogenannte „Flächenprämie“ . Die Betriebe erhalten einen festen Betrag pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Dies sind derzeit etwa 72 % der Mittel aus dem Agraretat. Der Rest des Geldes kann für Maßnahmen zur allgemeinen ländlichen Entwicklung verwendet werden und damit spezifischer für Maßnahmen unter anderem zum Umwelt- und Klimaschutz.

Die derzeitigen Pläne für die Zeit nach 2020 sehen im Wesentlichen eine Beibehaltung der Flächenprämie vor. Die Grundanforderungen für die Auszahlung der Prämien befinden sich aktuell noch in der Diskussion. Hierbei geht es vor allem darum, welche Umweltstandards die Betriebe erfüllen müssen, beispielsweise die Anlage und Pflege von Hecken, Brachen oder ähnlichen nicht produktiv genutzten Flächen. Als neues Instrument werden Eco-Schemes diskutiert, mit denen Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz entlohnt werden können. Inhalt und Budget sind jedoch noch offen.

Aus Sicht des Ökolandbaus sind die Eco-Schemes ein Schritt in die richtige Richtung. Die öffentlichen Mittel müssen endlich für gesamtgesellschaftliche Leistungen eingesetzt werden, welche vom Markt nicht honoriert werden. Landwirtinnen und Landwirte, die Boden und Klima schützen und zur Artenvielfalt beitragen sowie ihre Tiere artgerecht halten, müssen für diese Leistungen entlohnt werden.

Weiter Informationen beim BÖLW: www.boelw.de/themen/eu-agrarpolitik/reform-2020/

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